Hat es sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz Prof. U. Kelber mit der Ampel verscherzt?
Der aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber steht nun kurz vor Ende seiner Amtszeit. Am 01.01.2024 wird das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) unter Umständen neu besetzt, denn ob Herr Kelber für eine zweite Amtszeit gewählt wird, ist derzeit noch unklar. Prof. Dr. Ulrich Kelber wäre bereit für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren das Amt als Bundesdatenschutzbeauftragter zu bekleiden, denn wie er selbst sagt, hat sich die Behörde die letzten Jahre stark weiterentwickelt und bietet viel mehr Ressourcen, um etwas zu bewegen. Dies würde er nach eigener Aussage gern weiter verantworten. Aber diese Entscheidung liegt nicht bei ihm.
Laut § 11 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz wählt der Bundestag ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Bundesdatenschutzbeauftragten. Das heißt die Ampel schlägt Kandidaten für das Amt vor. Mit dieser scheint es sich Ulrich Kelber allerdings etwas verscherzt zu haben, denn es kursieren Gerüchte, dass die Ampel Vorbehalte gegen eine Wiederwahl des aktuellen Bundesdatenschutzbeauftragten hat. Es gibt Spekulationen, dass Kelber der Ampel zu kritisch gewesen sein könnte. Tatsächlich hat Kelber sich selten gescheut datenschutzrechtlich auf den Putz zu hauen. Angeblich habe er sich besonders bei den Gesundheitspolitikern unbeliebt gemacht indem er beispielsweise immer wieder offen Karl Lauterbachs Pläne der elektronischen Patientenakte stark kritisiert hat. Auch bei dem elektronischen Rezept äußerte Kelber sich kritisch und gab an, dass man hierbei erst spät auf die Datenschützer zugegangen sei. Außerdem hat er bei der Geheimdienstreform der Ampel auf datenschutzrechtliche Mängel hingewiesen. Die große Eskalation gab es aber, als der Bundesdatenschutzbeauftragte das Bundespresseamt anwies die Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen (wir berichteten). Das Bundespresseamt klagt inzwischen gegen Kelbers Bescheid, ein Verhandlungstermin steht hier wohl noch aus.
Im Gegensatz zur Bundesregierung wird Kelber von Datenschutzrechtlern gelobt. Datenschutzkollege, der ehemalige baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte, Dr. Stefan Brink spricht in höchsten Tönen über Kelbers Arbeit. Laut Brink habe Kelber hohe fachliche Kompetenz und großes Engagement, gerade auch in der öffentlichen Positionierung zugunsten der Grundrechte auf Datenschutz und Informationsfreiheit, an den Tag gelegt. Die nun aufkommende Unsicherheit, ob Kelber seine Arbeit fortführen darf, tue der Unabhängigkeit des Amtes nicht gut. In der Datenschutz-Community genieße Kelber einen tadellosen Ruf. Dass er sich nicht gescheut hat auch Konflikte mit Sicherheitsbehörden und der Bundesregierung einzugehen, spricht nur für ihn.
Die Koalition verweist auf interne Beratungen und trifft keinerlei konkrete Aussagen zur anstehenden Besetzung des Amtes. Auch zu Kelber selbst werden seitens der Ampel keine Äußerungen getätigt. Es bleibt hier also abzuwarten, wer 2024 das Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit ausüben wird.