Datenschutz und Smart-Home
- Written by Stephanie Vogel
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Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird in den letzten Jahren der beschreibende Begriff „Smart Home“ in Verbindung gebracht. In erster Linie wird darunter eine intelligente Heimvernetzung mittels einer digitalen Lösung angesehen, welche zu einer Erleichterung im Alltag führen soll. Mit Hilfe von verschiedensten Sensoren und Analysesystemen können personenbezogene Daten im Haushalt (z. B. Temperaturregelung an den Heizkörpern, Steuerung der technischen Geräte von Haushalts- und Unterhaltungselektronik) verarbeitet werden.
Aktuell wurde bei dem Landgericht Frankfurt am Main am 15. Mai 2016 verhandelt, ob die Klage von Verbraucherschützern gegen Samsung aufgrund mangelnder datenschutzrechtlicher Transparenz Erfolg hat. Gegenstand der Klage war es, das bei einem Fernsehgerät vom Samsung die Übermittlung von personenbezogenen Daten, insbesondere der IP- Adresse vor Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie durchgeführt wurde. Es wurde kritisiert, dass die Gestaltung der entsprechenden Datenschutzrichtlinien nicht in ausreichendem Maße informativ und verständlich ist. Obgleich die Klage, mangels Zuständigkeitserfordernissen zwischen der deutschen Tochter von Samsung und dem koreanischen Mutterkonzern abgewiesen wurde, konnte bestätigt werden, dass Samsung dazu aufgefordert wurde, die bestehende Dokumentation entsprechend anzupassen.
Zu dem generellen Thema “Datenschutzanforderungen bei Smart-TV-Diensten“ hat sich auch der Düsseldorfer Kreis in einer Orientierungshilfe unter: https://datenschutz-berlin.de/attachments/1153/2015-Orientierungshilfe_SmartTV.pdf?1446544411 geäußert.
Smart-Home-Anwendungen können grundsätzlich zu einer Erleichterung im Alltag, z. B. Meldung bei Einbruch, Messung von Gesundheitsdaten bei Krankheit und automatisierte Steuerung zur Betrachtung der Umweltaspekte, führen. Dennoch birgt der Einsatz mit den weitreichenden Verbindungen in das Internet auch die Gefahr einer „Totalüberwachung“. Neben dem privaten Bereich ergibt sich auch ein Anwendungsbereich in Unternehmen oder bei der Vermietung von Gebäuden (z. B. die An- und Abwesenheitszeiten, das Nutzerverhalten), welche von den Funktionen profitieren wollen. Insbesondere bei den häufig eingesetzten Verbindungen in Form der Videotechnik zu Smart-Home-Anwendungen ist grundsätzlich eine datenschutzrechtliche Vorabkontrolle durchzuführen.
Eine große Bedeutung stellt mithin die Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Home dar, z. B. um Angriffe von außerhalb (z. B. durch Hacking, Sicherheitslücken, Manipulation) durch technische und organisatorische Maßnahmen zu verhindern.
Beispielhaft ist bei der Einrichtung eines Netzwerkes für Smart-Home zu beachten, dass Datennetzwerke immer getrennt voneinander in geschützten Zonen mit Gruppierungen angelegt werden und bei der Nutzung des W-LAN mindestens eine verschlüsselte Methode WPA2 nach IEEE802.11i auf dem Stand der Technik eingebunden wird. Als organisatorischen Aspekt einbezogen werden muss die personalisierte Anwendbarkeit unterstützt durch eine angemessene Passwortgestaltung, insbesondere bei der Verwendung von Mobilen Endgeräten.
Um dem Aspekt des Datenschutzes gerecht zu werden setzen sich auch Forschungsinstitute wie das Frauenhofer Institut FKIE oder IT-affine Branchenorganisationen wie die Bitkom mit der Thematik auseinander. In einer Studie aus dem Jahr 2015 über Smart-Home wurde deutliches Interesse an den Anwendungen signalisiert und grundsätzlich anerkannt, dass es sich dabei um eine Verbesserung der Lebensqualität handelt. Diese Tendenz führt aber auch dazu, dass insbesondere die Einbeziehung in gänzlich allen Lebensbereichen, wie Gesundheit, Automotive, Unterhaltungsmedien oder die Einbindung in spezielle Medien wie in eine Cloud oder in eine herstellerabhängige Plattform zur Verwaltung überprüft werden müssen.